Die Ersthelfenden sollen die Situation erkunden und erste lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Das Ziel ist es, den Zeitraum zwischen Kreislaufstillstand und Beginn der Herzdruckmassage zu verkürzen. Aus diesem Grund sind keine komplexen medizinischen Maßnahmen erforderlich. Diese werden vom Rettungsdienst übernommen, sobald dieser eintrifft.
Jeder Ersthelfende ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die ihm im Einsatzfall bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Das Anfertigen oder Verbreiten von Fotos und Videos von der Einsatzstelle ist untersagt, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen.
Der Einsatz endet in der Regel nach der Übergabe des Patienten an die eintreffenden Rettungskräfte.
Ja, das können sie. Dies ist über einen Schieberegler in der App möglich. Hierzu gibt es einen Abbruchfragebogen, der die Gründe abfragt - dieser ist freiwillig auszufüllen.
Die App bietet im Fall einer Alarmierung immer einen Ausweis an.
Eine außerklinische Reanimation ist ein offizieller Rettungsdiensteinsatz, bei dem der Rettungsdienst bei Eintreffen (unabhängig von der Qualifikation) das Sagen hat. In der Regel wird der Einsatz durch den Notfallsanitäter oder die Notärztin geführt. Bietet eure Hilfe an und unterstützt den Rettungsdienst nach Aufforderung bei der weiteren Versorgung. Zusammenarbeit ist das oberste Gebot. Stellt euch einander vor und nennt eure Qualifikation. Verteilt dann die Aufgaben so, dass alle Fähigkeiten im Team sinnvoll eingesetzt werden. Geht bitte stets höflich und wertschätzend mit euren Kolleginnen und Kollegen um!
Nein, die Teilnahme an KATRETTER ist komplett freiwillig, eine Vergütung oder Entschädigung (z. B. von Verdienstausfällen) erfolgt nicht.
Wenn die Notrufabfrage in der Feuerwehr-Leitstelle eine potenzielle Reanimationssituation ergibt, bei der ein Ersthelfenden-Einsatz vorgesehen ist, werden die notwendigen Informationen an die Server des Systems übertragen. Die Smartphones der Ersthelfenden werden geortet und alarmiert.
Die Zahl der Einsätze für jeden einzelnen Helfenden soll möglichst gering bleiben: Zum einen werden Ersthelfende nur in einem bestimmten Umkreis alarmiert (Innenstadt 500 Meter, Stadtrand 1000 Meter). Zum anderen werden Ersthelfende im Anschluss an einen angenommenen Alarm für einen gewissen Zeitraum für weitere Einsätze gesperrt. Die Schutzfrist beträgt 6 Stunden.
Ja, der Einsatz bleibt bestehen. Das Gerät muss nur wieder entsperrt werden, um die Alarmierung weiterhin zu sehen.
Die minimale Qualifikation der Ersthelfenden wird von der auslösenden Stelle bestimmt. KATRETTER hat hier keine Vorgaben.
Nein, aber die Ersthelfenden erkennen am Einsatzstichwort, um welche Alarmierung es sich handelt.
Die Teilnahme an KATRETTER ist selbstverständlich kostenlos! Einzig gegebenenfalls anfallende Kosten für die Mobilfunkdaten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.
Wenn technisch etwas nicht funktionstüchtig ist, meldet die App dies den Ersthelfenden.
Es wird kein Alarmton ausgegeben, wenn die App im Vordergrund geöffnet ist oder die Benachrichtigungen auf einer gekoppelten Smartwatch aktiviert sind. Die stumme Alarmierung tritt häufig bei Android-Geräten auf. In den meisten Fällen ist die App zuvor vom alten auf das neue Smartphone übertragen worden. Bitte installiere die App zunächst neu und richte sie erneut ein. Sollte das nicht den gewünschten Erfolg bringen, kannst du in den Android-Einstellungen der App für die Benachrichtigungskanäle "Alarme" und "Sonstige" einen eigenen, lauten Ton einstellen. (Einstellungen → Apps → KatRetter → Benachrichtigungen).
Nein. Erst bei einer Alarmierung über das KATRETTER-System erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller angemeldeten Smartphones. Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones im Umfeld des Einsatzortes „feingeortet“. Die Einstellung "Nie" oder "nur beim Verwenden der App" führt dazu, dass der Standort im Alarmfall nicht ermittelt werden kann und kein Alarm ausgegeben wird.
Ja, die Alarmierungslautstärke kann angepasst werden. Bei der, empfohlenen Aktivierung von kritischen Hinweisen werden 100% der Lautstärke genutzt.
Ja, eine Abmeldung ist möglich. Im Idealfall deaktivieren Sie auf Ihrem Gerät die Ersthelferschaft in den App-Einstellungen. Anschließend kann sich eine andere Person mit ihrem eigenen Registrierungslink auf demselben Gerät anmelden. Sollte eine Deaktivierung nicht mehr möglich sein, ist das nicht problematisch – die neue Person kann sich trotzdem mit ihrem Link anmelden. Wichtiger Hinweis: Der Registrierungslink ist personenbezogen und sollte sorgfältig aufbewahrt und nicht weitergegeben werden, da persönliche Daten diesem Link zugeordnet sind.
Ersthelfende benötigen ein iOS- (Apple iPhone) oder Android-Gerät. Die App unterstützt alle Android-Systeme ab Version 5 (Lollipop) sowie iOS-Endgeräte ab Version 12. Bei Android-Geräten müssen die Google Play Services installiert sein.
Für Endnutzer ist die KatRetter-App ausschließlich über die offiziellen App-Stores verfügbar: für Android-Geräte im Google Play Store und für iOS-Geräte im App Store. Die Installation wird wie üblich über den jeweiligen App-Store durchgeführt.
Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden. Eine Ablehnung des Alarms hat keine negativen Konsequenzen und es ist nicht erforderlich, einen Grund für die Nichtannahme anzugeben. Wichtig ist, dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z. B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten) vernachlässigt werden dürfen. Die freiwillige Basis bleibt zu jeder Zeit bestehen – auch nach der Registrierung.
Ja. Sämtliche Daten werden streng vertraulich behandelt und entsprechen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Notwendige Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellem Stand der Technik. Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist zwingend erforderlich, um die KatRetter-App nutzen zu können. Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung.
Im Einsatzfall ist eine umfangreiche Absicherung für alle Beteiligten gewährleistet. Die Verantwortung für den Einsatz und die Einbindung von Ersthelfenden liegt immer bei den Leitstellen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Hinweis: Als freiwillige Ersthelfende müssen Sie sich an alle geltenden Regeln und Gesetze halten. Einsätze über die KatRetter-App stellen ausdrücklich KEINE Ausnahmen der Einhaltung von Regelungen im Straßenverkehr dar. Für die spezifischen Details zur Absicherung, die in Ihrem Einzugsgebiet gelten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Leitstelle in Verbindung.
Alle Ersthelfenden sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die konkreten Details der Versicherungsleistungen und des Versicherungsschutzes können je nach Bundesland und örtlicher Regelung variieren.
Zivilrechtlich ist nur bei grober Fahrlässigkeit eine Haftung zu befürchten. Aufgrund der Alarmierung tritt grundsätzlich Amtshaftung in Kraft, da Ersthelfende im Rahmen des KatRetter-Systems als Beauftragte der öffentlichen Hand tätig werden.
Nein, die Authentifizierung bei der Registrierung läuft über die Telefonnummer. Es kann eine Blacklist für Telefonnummern genutzt werden, um bestimmte Nummern von der Registrierung auszuschließen.
Nein, hier empfehlen wir, den Radius direkt so weit wie möglich zu setzen. Der Radius ist immer der Maximalradius – es findet keine automatische Erweiterung in mehreren Stufen statt. Das KatRetter-System arbeitet mit einem festen Alarmierungsradius, der vor der Alarmierung definiert wird, und alle verfügbaren Ersthelfenden innerhalb dieses Radius werden gleichzeitig alarmiert. Eine schrittweise Erweiterung des Radius ist technisch nicht vorgesehen.
Hier wäre die Mithelfer-Funktion die richtige Wahl. Das KATRETTER-System wird in einem iterativen Prozess entwickelt und es ist vorgesehen, dass die App zukünftig auch bei der Koordinierung von freiwilligen Helfern bei Großschadenslagen (Hochwasser) unterstützend mitwirkt. Die Helfer, die in diesem Fall alarmiert werden, sind die sogenannten Mithelfer. Derzeit sind jedoch nur Einsätze vorgesehen, bei denen sogenannte "Ersthelfende" zum Einsatz kommen, also Personen mit spezieller Ausbildung im medizinischen Bereich oder im Rettungswesen. Für Personen ohne solche Qualifikation (sogenannte "Mithelfer") ist das KATRETTER-System noch nicht aktiv im Einsatz.
Ja, teilweise ist das bereits möglich, aber noch nicht überall verfügbar (siehe interaktive Karte). Die Leitstellen haben die Möglichkeit, übergreifend in mehreren Landkreisen zu alarmieren, wenn die betreffenden Landkreise eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
Die Alarmierung dauert durchschnittlich etwa 21 Sekunden. Davon entfällt etwa 1 Sekunde auf die Systemverarbeitung und ca. 20 Sekunden auf die Ortung und Übertragung an die Endgeräte.
Nein, aktuell ist es noch nicht möglich, dass Administratoren Einsätze über das Redaktionssystem abbrechen können.
Allen KatRetter-Ersthelfenden, die nach einem belastenden Einsatz Hilfe benötigen, steht ein Nachsorge-Team zur Verfügung. Es kann direkt über die App angefordert werden. Für organisatorische Fragestellungen gibt es eine Service-E-Mail-Adresse der jeweiligen Leitstelle in der App.
Den Support erreichen Ersthelfende in den Einstellungen innerhalb der App unter "Feedback" oder direkt über E-Mail: support@katretter.de
Organisatorische Fragen stellen Ersthelfende bitte an die zuständige Leitstelle. Die Kontaktinformationen Ihrer zuständigen Leitstelle finden Sie in der KATRETTER-App unter dem Menüpunkt "Einsatzleitstellen" oder "Mehr Informationen". Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Registrierung, Änderung der Qualifikationen oder Stammdaten, lokale Regelungen und Abläufe, Deaktivierung oder Reaktivierung der Ersthelferschaft, Probleme mit dem Registrierungslink sowie Fragen zu Einsatzgebieten und Zuständigkeiten. Aus Datenschutzgründen können wir vom technischen Support Ihre Anfragen nicht direkt an die zuständige Leitstelle weiterleiten, weshalb Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Ansprechpartner Ihrer Leitstelle wenden sollten.
Informieren Sie sich zusätzlich gerne in unserer Broschüre (PDF).